Personalberater: Unterschied zwischen den Versionen

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- Psychologie
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- Jura mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
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- Geisteswissenschaftliches Studium
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Version vom 20. Juni 2008, 14:35 Uhr

Berufsbild

Personalberater

Der Beruf des Personalberaters bzw. der Personalberaterin gehört zu den sogenannten "Freien Berufen". Er unterliegt keiner Zugangsvoraussetzung, kann also theoretisch von jedem ausgeübt werden, wobei eine akademische Ausbildung dringend zu empfehlen ist ebenso wie eine mehrjährige Berufspraxis in der Industrie bzw. bei einem Dienstleistungsunternehmen. Schwerpunktmäßig unterstützt der Personalberater Unternehmen, man spricht dann von Mandanten oder Klienten, bei der Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften. In Abgrenzung zu Personalleasingagenturen berät der Personalberater Unternehmen nur bei der Suche und Auswahl von festeinzustellenden Mitarbeitern.

Voraussetzungen

Idealerweise ein Hochschulstudium der Fachrichtung

- Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Personalwirtschaft

- Psychologie

- Jura mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

- Geisteswissenschaftliches Studium


Persönliche Eigenschaften:

- hohe Kommunikationsfähigkeit

- sehr gute Menschenkenntnis

- ausgeprägtes Einfühlungsvermögen

- Fähigkeit vernetzt zu Denken

- schnelle Auffassungsgabe


Tätigkeitsbeschreibung

Zunächst gilt es, Aufträge zu akquirieren. Von daher sollte eine gewisse Vertriebsmentalität vorhanden sein. Im Auftragsfall gilt es mit dem Mandanten ein sogenanntes Anforderungsprofil über die zu besetzende Position zu formulieren. Auf dieser Basis wird dann durch den Personalberater ggf. eine Print- und/oder Online-Anzeige formuliert bzw. im Fall einer Direktansprache eine Liste möglicher Unternehmen erstellt, von denen der neue Mitarbeiter rekrutiert werden kann. Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen wird ein Screening vorgenommen um zu entscheiden, welche Bewerber zu einem ersten persönlichen Gespräch mit dem Personalberater eingeladen werden. Dieses erste Interview dauert ca. eine Stunde. Auf dieser Basis erstellt der Personalberater einen sogenannten Eignungsbericht, der dem Mandanten übergeben wird. Dieser entscheidet dann, welche Bewerber er kennenlernen möchte. Bei der Präsentation dieser Kandidaten ist der Personalberater zugegen und berät den Mandaten weiter, wo Chancen und Risiken bei einer Einstellung verbunden sind. Mit Unterschrift eines Arbeitsvertrages ist die Tätigkeit des Personalberaters erfolgreich abgeschlossen.

Ergänzend bieten Personalberater folgende Dienstleistungen an:

- Personalbeurteilung

- Coaching

- Testverfahren

- Nachfolgeberatung

- Karriereberatung

- Outplacement


Jobs

Die Tätigkeit eines Personalberaters kann im Angestelltenverhältnis bei einer größeren Beratung erfolgen oder als Selbständiger ausgeübt werden.

Themenverwandte Berufe

Personalleiter

Personalreferent


weiterführende Links

www.bdu.de